Die Steuervorteile

Durch die Vermietungstätigkeit werden Sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, erlangen das Recht auf Vorsteuerabzug und erwerben so die Wohnung zum Nettokaufpreis. Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Sie die Kreditzinsen, die AfA (Absetzung für Abnutzung), die Steuerberatungskosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermietung als Werbungskosten geltend machen.

Die geeignete Wohnung

Als Vorsorgewohnung empfehlen wir eine Zwei- bis Dreizimmer Neubauwohnung im Erstbezug. Die für eine rasche und nachhaltige Vermietung optimale Größe liegt zwischen 40 und 70 m² Wohnfläche.

Die Lage

Entscheidend ist ein Standort mit guter Verkehrsanbindung (öffentlich und privat) sowie Nahversorgungseinrichtungen und zahlreichen Freizeitangeboten.

Die Ausstattung

Neben einem funktionalen Grundriss sollten Sie bei der Wahl Ihrer Vorsorgewohnung Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausstattung legen.

Ihr Nutzen

Dieses Projekt erfüllt all diese Grundvoraussetzungen in höchstem Maße.

Einer wertbeständigen Veranlagung beziehungsweise einer ertragreichen Vermietung sollte demnach nichts im Wege stehen.